Schüler- und Lehrlingsfreifahrten

OÖVV Schüler-Ticket

•    gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort 

•    zum Zweck des Schulbesuchs 

•    gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen 

•    gilt nicht in der Freizeit! 


Jugendticket-Netz:

Mit dem Jugendticket-Netz können Schülerinnen und Schüler vom Wohnort zur Schule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen: 

•    in ganz Oberösterreich gültig 

•    beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum 

•    jeden Tag gültig 

•    in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig 

•    immer ab 1. September für 13 Monate gültig 

Schülerinnen und Schüler, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die österreichische Familienbeihilfe bezogen wird, haben bei Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Schülerfreifahrt für die Strecke zwischen der Wohnung im Inland und der Schule zu beantragen. Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Schüler“ auszuwählen. Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt. Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule. Die Gültigkeit des Schüler-Tickets wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.


OÖVV Lehrlings-Ticket

•    gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort 

•    gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen 

•    gilt nicht in der Freizeit! 

•    wenn sich die Strecken der Berufsschul- und Lehrlingsfreifahrt räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket und ein Lehrlings-Ticket zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugendticket-Netz

Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Lehrling OÖ“ oder „Lehrling SBG“ auszuwählen. Bei der Bestellung wird die Lehrvertragsnummer verlangt. Die Gültigkeit des Lehrverhältnisses wird von der zuständigen Kammer bestätigt.