Kundmachung der Gemeindeverordnungen ab 1.7.2025 im RIS
Mit 1.7.2025 sind Verordnungen der Gemeinden nicht mehr an der Amtstafel, sondern im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundzumachen, damit sie in Rechtskraft erwachsen können.
Wir bitten um Kenntnisnahme!