Meldewesen
Reisepass für Minderjährige Antrag
Hundeanmeldung
Sie können Ihren Hund persönlich im BürgerInnen-Service im Gemeindeamt anmelden.
Bei der Anmeldung werden die Daten des Hundes erhoben und eine Hundemarke ausgegeben. Diese Hundemarke ist am Halsband des Tieres anzubringen und bleibt bis zur Abmeldung des Hundes gültig. Die Hundemarke gilt einerseits als Nachweis für die Anmeldung des Tieres und andererseits als Identifizierung für z.B. entlaufene Hunde, die über die Markennummer zugeordnet und dem Hundehalter zurückgestellt werden können. Hunde sind ab dem 3. Lebensmonat meldepflichtig.
Erforderliche Dokumente für Hundeanmeldung
- Ausweis des Hundebesitzers
- Sachkundenachweis
- Versicherungsnachweis des Hundes
- Hundepass
Mein bester Freund - Oö. Hunderatgeber - Handbuch zum Oö. Hundehaltegesetz