Vergaberichtlinien
in der Fassung des GR-Beschlusses vom 05.03.2002
1 ) Die Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen stellt alljährlich einen Kultur-
und/oder Sportpreis in Höhe von jeweils höchstens Euro 800,-- zur Verfügung.
Vergeben wird er für dauerhafte, besonders qualitätsvolle und/oder innovative
Arbeit für Initiativen in den Bereichen Kultur, Wissenschaft oder Sport, welche für
die Gemeinde von besonderer Bedeutung und besonderem Interesse sind, oder
ihren Bekanntheitsgrad steigern.
2) über den/die Träger/in des Preises entscheidet eine ehrenamtliche Jury, die sich
wie folgt zusammensetzt:
- Bürgermeister
- ein Vertreter der stärksten Minderheitsfraktion
- ein Vertreter des Kulturausschusses
- mindestens 4 Sachverständige, welche ihren Hauptwohnsitz möglichst in der Gemeinde St. Georgen haben sollten und vom Kulturausschuss bestellt werden.
Diese Jury wird jeweils für die Dauer einer Funktionsperiode des Gemeinderates vom Kulturausschuss bestellt.
3) Die Jury selbst kann im Bedarfsfall weitere Sachverständige nach eigenem
Ermessen beiziehen.
4) Die Entscheidung der Jury ist für den Gemeinderat insofern bindend, dass andere
als von ihr vorgeschlagene Preisträger nicht beschlossen werden können.
Findet die Empfehlung der Jury im Gemeinderat keine Mehrheit, so entfällt im
betreffenden Jahr die Vergabe des Preises.
5) Der Vorsitz in der Jury fällt einem Nicht-Gemeindemandatar zu, welcher bei der
ersten Zusammenkunft mit absoluter Mehrheit zu bestellen ist. Erklärt sich aus
diesem Personenkreis niemand zur Übernahme des Vorsitzes bereit, so fällt
dieser dem Bürgermeister zu.
6) Die Beschlussfähigkeit der Jury ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der unter Pkt. 2) genannten Personen gegeben. Es entscheidet die einfache
Mehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.
7) Jurymitglieder, die persönlich als Preisträger vorgeschlagen sind, sind zur
Teilnahme an der Diskussion berechtigt, besitzen aber kein Stimmrecht.
8) Eine Vergabe des Preises an mehrere Preisträger ist bei entsprechender
Begründung möglich. Die Obergrenze von € 800,-- darf dabei nicht
überschritten werden.
9) Alle Gemeindebewohner und alle Vereine/Institutionen von St. Georgen a. d.
Gusen haben die Möglichkeit, schriftlich Preisträger vorzuschlagen.
Ein solcher Vorschlag kann sich auf den jeweiligen Antragsteller selbst oder auf
Dritte beziehen.
Die Jury hat alle eingelangten Anträge zu beraten und kann darüber hinaus selbst
Preisträger vorschlagen.
Anträge für die Vergabe des Preises sind jährlich bis spätestens 31.10 beim
Gemeindeamt einzubringen.
Die Jury hat mindestens einmal jährlich vor der letzten Gemeinderatssitzung zu
tagen.
Die Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt jeweils in der letzten
Gemeinderatssitzung eines Jahres.
Diese Vergaberichtlinien wurden in der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2002 beschlossen.