in der Fassung des GR-Beschlusses vom 05.03.2002

 

1 ) Die Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen stellt alljährlich einen Kultur-      

     und/oder Sportpreis in Höhe von jeweils höchstens Euro 800,-- zur Verfügung.

     Vergeben wird er für dauerhafte, besonders qualitätsvolle und/oder innovative

     Arbeit für Initiativen in den Bereichen Kultur, Wissenschaft oder Sport, welche für

     die Gemeinde von besonderer  Bedeutung und besonderem Interesse sind, oder

     ihren Bekanntheitsgrad steigern.

 

2)    über den/die Träger/in des Preises entscheidet eine ehrenamtliche Jury, die sich

      wie folgt zusammensetzt:

 

-       Bürgermeister

-       ein Vertreter der stärksten Minderheitsfraktion

-       ein Vertreter des Kulturausschusses

-       mindestens 4 Sachverständige, welche ihren Hauptwohnsitz möglichst in der Gemeinde St. Georgen haben sollten und vom Kulturausschuss bestellt werden.

Diese Jury wird jeweils für die Dauer einer Funktionsperiode des Gemeinderates vom Kulturausschuss bestellt.

 

3)    Die Jury selbst kann im Bedarfsfall weitere Sachverständige nach eigenem

     Ermessen beiziehen.

 

4)    Die Entscheidung der Jury ist für den Gemeinderat insofern bindend, dass andere

     als von ihr vorgeschlagene Preisträger nicht beschlossen werden können.

     Findet die Empfehlung der Jury im Gemeinderat keine Mehrheit, so entfällt  im

     betreffenden Jahr die Vergabe des Preises.

     

5)    Der Vorsitz in der Jury fällt einem Nicht-Gemeindemandatar zu, welcher bei der

     ersten Zusammenkunft mit absoluter Mehrheit zu bestellen ist. Erklärt sich aus

     diesem Personenkreis niemand zur Übernahme des Vorsitzes bereit, so fällt

     dieser dem Bürgermeister zu.

 

6)    Die Beschlussfähigkeit der Jury ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der unter Pkt. 2) genannten Personen gegeben. Es entscheidet die einfache

     Mehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.

 

7)    Jurymitglieder, die persönlich als Preisträger vorgeschlagen sind, sind zur

     Teilnahme an der Diskussion berechtigt, besitzen aber kein Stimmrecht.

 

8)    Eine Vergabe des Preises an mehrere Preisträger ist bei entsprechender

     Begründung möglich. Die Obergrenze von € 800,-- darf dabei nicht

     überschritten werden.

 

9)    Alle Gemeindebewohner und alle Vereine/Institutionen von  St. Georgen a. d.

     Gusen haben die Möglichkeit, schriftlich Preisträger vorzuschlagen.

     Ein solcher Vorschlag kann sich auf den jeweiligen Antragsteller selbst oder auf

     Dritte beziehen.

     Die Jury hat alle eingelangten Anträge zu beraten und kann darüber hinaus selbst

     Preisträger vorschlagen.

     Anträge für die Vergabe des Preises sind jährlich bis spätestens 31.10 beim

     Gemeindeamt einzubringen.

     Die Jury hat mindestens einmal jährlich vor der letzten Gemeinderatssitzung zu

     tagen.

     Die Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt jeweils in der letzten

     Gemeinderatssitzung eines Jahres.

 

Diese Vergaberichtlinien wurden in der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2002 beschlossen.