Verschiedene Kinder- und Jugendspielplätze erlauben es den Kindern und Jugendlichen in St. Georgen an der Gusen sich so richtig auszutoben.

Im Funcourt, im Gusenfeld-Wohnpark ist die Ausübung sehr vieler Sportarten möglich.

Einen Skaterplatz gibt es beim Jugendfreizeitplatz "An der Bahn", ebenso einen Beach-Volleyballplatz!

 

Welche Spielplätze gibt es:

  • Marktspielplatz:  ganzjährig – in den Wintermonaten nur bedingt, insbesondere keine Nutzung bei Schnee und Glatteisgefahr -von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Spielplatz Untere Breiten:  ganzjährig – in den Wintermonaten nur bedingt, insbesondere keine Nutzung bei Schnee und Glatteisgefahr -von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Spielplatz  Sperlhang:  ganzjährig – in den Wintermonaten nur bedingt, insbesondere keine Nutzung bei Schnee und Glatteisgefahr -von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Spielplatz  Volksschule:  ganzjährig – in den Wintermonaten nur bedingt, insbesondere keine Nutzung bei Schnee und Glatteisgefahr -von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Ballspielfläche  Köhlerweg:  ganzjährig – in den Wintermonaten nur bedingt, insbesondere keine Nutzung bei Schnee und Glatteisgefahr -von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Spielplatz  Jugend & Freizeit:  ganzjährig – in den Wintermonaten nur bedingt, insbesondere keine Nutzung bei Schnee und Glatteisgefahr -von 10:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Jugendliche haben Vorrang!
  • Funcourt:  ganzjährig – in den Wintermonaten nur bedingt, insbesondere keine Nutzung bei Schnee und Glatteisgefahr -von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr, vorrangig  für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

 

Spielplatzordnung