Coronavirus-Update – News aus Ihrer Gemeindeverwaltung 4222
Lockdown light: Diese neuen Regeln gelten ab 08. Februar 2021
1. Präsenzunterricht in Schulen
Nach den Semesterferien (ab dem 8. bzw. 15. Februar) wechseln die Schulen wieder in den Präsenzunterricht. Die Unter- und Oberstufe starten im Schichtbetrieb. Vollständigen Präsenzunterricht gibt es in den Volksschulen, Schülerinnen und Schüler sind an allen fünf Tagen in der Schule. Regelmäßige Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler sind Pflicht.
Die Tests finden jeweils am Montag und Mittwoch statt. Getestet wird direkt in der Schule – Lehrer bzw. Schulärzte sollen die Tests mit den Kindern gemeinsam durchführen. In den Volksschulen sollen am Anfang auch Eltern bei den Tests dabei sein dürfen. Die Tests könnten im Freien oder im Turn- oder Festsaal durchgeführt werden. Am Präsenzunterricht dürfen nur jene Kinder teilnehmen, die einen Test machen. "Wenn es jemand gibt, der das nicht möchte, bleibt noch immer die Möglichkeit des Distance-Learning", so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). An den Unter- und Oberstufen gibt es eine Teilung der Klassen in zwei gleich große Gruppen: Gruppe A hat am Montag und Dienstag Unterricht, Gruppe B am Mittwoch und Donnerstag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Für die Tage im Distance-Learning erhalten Schüler Arbeitsaufträge oder Hausübungen. Am Freitag wechseln alle Schüler in den Fernunterricht.
2. Handel öffnet wieder
Es gibt eine Beschränkung der Kundenanzahl: Maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche ist erlaubt. Das Tragen einer FFP2-Maske wird verpflichtend. Die 20-Quadratmeter-Regel gilt nun auch für Supermärkte. Wegen des Gleichheitsgrundsatzes müssten für alle Händler die gleichen Regeln gelten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag zur APA.
3. Körpernahe Dienstleister:
Ab dem 8. Februar sind körpernahe Dienstleistungen, z.B. Friseure, wieder erlaubt. Kunden müssen vorab einen Corona-Test, der maximal 48 Stunden gültig ist, machen. Der Zettel mit dem negativen Testergebnis oder die SMS mit negativem Testergebnis muss man beim Friseurbesuch vorlegen.
4. Museen und Zoos öffnen
Auch hier gilt die FFP2-Maskenpflicht.
5. Tourismus und Gastronomie:
Die Gastronomie und Hotellerie bleibt weiter im Corona-Lockdown. Am 15. Februar wird die Regierung über mögliche Öffnungen entscheiden.
6. Ausgangsbeschränkungen in der Nacht
Im privaten Bereich dürfen sich ab 8. Februar wieder zwei Haushalte treffen. Maximal vier Personen sind erlaubt. Von 20 Uhr bis 6 Uhr herrscht eine nächtliche Ausgangssperre. Das Haus darf in dieser Zeit nur aus gewissen grünen verlassen werden (z.B. Arbeit, Erholung an der frischen Luft, Lebensmitteleinkauf usw.).
7. Reisebeschränkungen werden verschärft
Erstmals wird es auch für Pendler bei der Einreise eine Verpflichtung zum Testen und zum Registrieren geben: Einmal pro Woche muss ein negativer Corona-Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der "Pre Travel Clearance" vorgeschrieben.
8. Öffentliche Gottesdienste wieder möglich
Ab kommenden Sonntag ist das Abhalten öffentlicher Gottesdienste wieder möglich. Kultusministerin Raab (ÖVP) und Vertreter der Religionsgemeinschaften hatten sich am Dienstagabend darauf geeinigt. Allerdings gelten auch hier die erhöhte Schutzmaßnahmen. Dementsprechend muss bei den Gottesdiensten auch ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten und FFP2-Masken getragen werden, so die Vereinbarung.
Aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/
Corona-Schutzimpfung - Gemeinsam gegen COVID-19
Die Impfung ist ein enorm wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Wir alle können dazu beitragen die Situation zu entschärfen, indem wir uns impfen lassen.
Hier können Sie sich für Informationen zur Impfung in Oberösterreich registrieren:
www.land-oberoesterreich.gv.at/files/covid19impfung/#/registrierung
Oder telefonisch unter: 0732 7720 19 076
Durch Ihre Registrierung bekommen Sie aktuelle Informationen, wann und wo die nächsten Impfmöglichkeiten bestehen.
- Registrieren können sich hier alle Personen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich
- Alle registrierten Personen werden persönlich über die nächste Impfmöglichkeit informiert.
- Mit dem Zeitpunkt der Registrierung ist keine Reihung verbunden.
- Alle Informationen zur Impfung und dem Impfplan finden Sie auf der Übersichtsseite
- Die Impfungen sind freiwillig und kostenlos.
FFP2-Masken: Verwendungshinweise
Nachfolgende Volksbegehren stehen zur Unterstützung zur Verfügung
Beim Bundesministerium für Inneres wurden folgende Volksbegehren angemeldet:
Notstandshilfe
Stop der Prozesskostenexplosion
Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
Stoppt Lebenstier-Transportqual
Recht auf Wohnen
Kauf Regional
Zivildienst-Volksbegehren
Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen
Black Voice
Impflicht: Notfalls JA
Impflicht: Striktes NEIN
Kinderechte-Volksbegehren
Freiraumvolksbegehren
Staatsbürgerschaft für Folteropfer
Dies hat zur Folge, dass wahlberechtigte Personen ab diesem Zeitpunkt für die oben genannten Volksbegehren via Internet mittels einer qualifizieren elektronischen Signatur („Bürgerkarte“) Unterstützungserklärungen abgeben können und dass das Unterfertigen von Unterstützungserklärungen für die Volksbegehren jeweils zu den Amtsstunden der Gemeindeämter und Magistrate, österreichweit möglich sein wird.
Amtsstunden der Marktgemeinde St.Georgen an der Gusen:
Montag bis Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr
Verordnungen
Kundmachung
Gemeinderatssitzungen
Vorläufige Termine 2021:
Gemeinderatssitzungen
(Die jeweils gültigen Tagesordnungspunkte finden Sie frühestens 1 Woche vor der Gemeinderatssitzung)
Donnerstag, 25. März 2021, 19:00 Uhr
Dienstag, 29. Juni 2021, 19:00 Uhr
Dienstag, 21. September 2021, 19:00 Uhr
Dienstag, 14. Dezember 2021, 19:00 Uhr
Termine Bauberatung 2021
Nächster Termin bei Ing. Hinterreiter:
1. Halbjahr 2021
Montag 15.02.2021 - ab 13:00 Uhr
Mittwoch 17.03.2021
Mittwoch 21.04.2021
Freitag 28.05.2021
Mittwoch 30.06.2021
ANMELDUNG ERFORDERLICH
Frau Reitinger 07237 / 22 55 310