Bürgermeister Andreas Derntl hat jeden Donnerstag in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr einen Sprechtag für die Bürger. Terminvereinbarungen über das Sekretariat: sekretariat(at)st-georgen-gusen.at, oder Tel.: 07237 2255 340

 

•    ECHTE Demokratie
•    Lieferkettengesetz Volksbegehren
•    Beibehaltung Sommerzeit
•    Unabhängige JUSTIZ sichern
•    GIS Gebühren NEIN
•    BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
•    NEHAMMER MUSS WEG

 

Die Stimmberechtigten können innerhalb des Eintragungszeitraumes, von Montag, 17. April 2023 bis (einschließlich Montag, 24. April 2023, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren getätigt werden. 

Stichtag: 13. März 2023

 

Bitte beachten:
•    Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. 
•    Bei der Eintragung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc.) unbedingt notwendig. 


In der Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse 

 

Marktgemeindeamt St. Georgen an der Gusen, Bürgerservice, Marktplatz 12, 4222 St. Georgen an der Gusen

 

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: 

Montag, 17. April 2023, von 07:00 bis 18:00 Uhr,
Dienstag, 18. April 2023, von 07:00 bis 18:00 Uhr,
Mittwoch, 19. April 2023, von 07:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 20. April 2023, von 07:00 bis 20:00 Uhr,
Freitag, 21. April 2023, von 07:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 22. April 2023, geschlossen,
Sonntag, 23. April 2023, geschlossen,
Montag, 24. April, von 07:00 bis 18:00 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20:00 Uhr, durchführen. 

Beim Bundesministerium für Inneres wurden folgende Volksbegehren angemeldet:

 

Freiraumvolksbegehren

Staatsbürgerschaft für Folteropfer

 COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren

 Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren

 Gerechtigkeit den Pflegekräften!

 Cannabis legalisieren!

 Keine Impfpflicht Minderjähriger

 Nein zu Atomkraft-Greenwashing

 Verfassungsgerichtshof: EILVERFAHREN - jetzt!

 Tägliche Turnstunde

 Essen nicht wegwerfen!

 VolksABSTIMMUNG zur IMPFPFLICHT

 Glyphosat verbieten!

 KEINE 2G-KLASSENGESELLSCHAFT

 Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren

 BELLEN MUSS WEG

 Digitalisierungs-Volksbegehren

 Frieden durch Neutralität

 Kein NATO-Beitritt

 Kein WHO/EU-Gesundheitsdiktat!

 FRIEDENSVOLKSBEGEHREN

 Keine militärische Aufrüstung!

 Verfassungsrichter - Volksbegehren

 BRUNO KREISKY - Neutralitätsvolksbegehren

 Wissenschaft statt Blindflug

 Energieabgaben streichen – Volksbegehren

 Parteienförderungen abschaffen

 Energiepreisexplosion jetzt stoppen!

 Österreichs EU-Austritt

 SELBSTHILFEGRUPPEN: Basisfinanzierung! Patientenbeteiligung!

 BARGELD-Zahlung: Obergrenze JA!

 Leistbare Lebensmittel garantieren

 Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht

 BIST DU GESCHEIT

 NATO Beitritt Österreichs

 Raus aus WHO

 ANTI-EU-VOLKSBEGEHREN

Sanktionen / Krieg beenden

CO2-Steuer abschaffen

 Neutralität Österreichs stärken

 Kein Elektroauto-Zwang

 Catcalling strafbar machen

 Arbeitsmarktöffnung für EU-Kandidatenstaaten

 Sinnloses Volksbegehren

 Russland = Terrorstaat

 Migrationsflut stoppen - JETZT!

 Ja USA FTA

 Stromversorgung statt BLACKOUT

 Bestes Österreich: BÜRGERBETEILIGUNG

 BESTES REGIERUNGSSYSTEM EINFÜHREN

 FÜR LEISTBARES LEBEN

 Pflege attraktiv machen

„Erdgas-Fracking NEIN“

für mRNA-freie Bluttransfusionen

Bestes Österreich: DEMOKRATIEKULTUR

Bestes Österreich: BÜRGER-HUNDERTER

Mittelschicht entlasten!

ORF-Haushaltsabgabe NEIN

Autovolksbegehren: Kosten runter!

ENERGIE-Volksbegehren

Unternehmen aufblühen lassen

PKW besser nutzen

KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben!

Kindheit ohne mRNA-Impfstoffe
Generisches-Maskulinum-Volksbegehren
RUSSLAND-Sanktionen: JA!
RUSSLAND-Sanktionen: Nein!
FÜR obligatorische Volksabstimmungen
FÜR fakultative Volksabstimmungen
GEMEINDE-Volksabstimmungen

 

Die jeweiligen Begründungen zu den Volksbegehren können auf der Homepage des BMI eingesehen werden:  https://www.bmi.gv.at/411/

 

Dies hat zur Folge, dass wahlberechtigte Personen ab diesem Zeitpunkt für die oben genannten Volksbegehren via Internet mittels einer qualifizieren elektronischen Signatur („Bürgerkarte“) Unterstützungserklärungen abgeben können und dass das Unterfertigen von Unterstützungserklärungen für die Volksbegehren jeweils zu den Amtsstunden der Gemeindeämter und Magistrate, österreichweit möglich sein wird.

 

Amtsstunden der Marktgemeinde St.Georgen an der Gusen:

 

Montag bis Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

Die jeweils gültigen Tagesordnungspunkte finden Sie frühestens 1 Woche vor der Gemeinderatssitzung

 

Donnerstag, 30.März, 19:00 Uhr

Tagesordnungspunkte

 

Donnerstag, 29.Juni, 19:00 Uhr

Donnerstag, 28.September, 19:00 Uhr

Donnerstag, 14. Dezember, 19:00 Uhr

Nächster Termin bei Ing. Branner:

 

Bauberatungen - Termine für das 1. Halbjahr 2023

 

Montag, 17.April 2023

Montag, 15. Mai 2023

Montag, 12. Juni 2023

 

 

ANMELDUNG ERFORDERLICH
Frau Reitinger 07237 / 22 55 310