Die OÖ. Landesregierung hat für die Heizperiode 2022/2023 die Gewährung eines Heizkosten- und Energiekostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Dieser beträgt jeweils € 200,00 bei folgenden Einkommensgrenzen:
Heizkostenzuschuss:
Alleinstehende € 1.200,00
Ehepaar/Lebensgemeinschaft € 1.800,00
jedes minderjährige Kind € 390,00
Energiekostenzuschuss (ausschließlich an Personen, die den Energiekostenzuschuss 2022 nicht bereits antragslos erhalten haben) :
Alleinstehende: 985,00
Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.550,00
Jedes minderjährige Kind: 390,00
Formular Heizkostenzuschuss 2023
Die Antragsfrist beim Marktgemeindeamt läuft von 2. Jänner bis 28. April 2023
Zur Antragstellung sind sämtliche Einkommensnachweise vom Jahr 2022 mitzubringen.
Weitere Infos: www.land-oberoesterreich.gv.at