Mit der Wahlrechtsreform 2007 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, dass das Wahlalter gesenkt wird: Wählen ab 16 Jahren gilt für österreichische StaatsbürgerInnen bei folgenden Wahlen:

• Gemeinderatswahl 
• Landtagswahl 
• Nationalratswahl 
• BundespräsidentInnenwahl 
• Wahlen zum Europäischen Parlament

Bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Gemeinderatswahlen dürfen auch alle EU-BürgerInnen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich teilnehmen.
2007 wurde auch das passive Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre für folgende Wahlen gesenkt

• Gemeinderatswahl 
• Landtagswahl 
• Nationalratswahl 
• Wahlen zum Europäischen Parlament