Wählen ab 16
Mit der Wahlrechtsreform 2007 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, dass das Wahlalter gesenkt wird: Wählen ab 16 Jahren gilt für österreichische StaatsbürgerInnen bei folgenden Wahlen:
• Gemeinderatswahl
• Landtagswahl
• Nationalratswahl
• BundespräsidentInnenwahl
• Wahlen zum Europäischen Parlament
Bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Gemeinderatswahlen dürfen auch alle EU-BürgerInnen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich teilnehmen.
2007 wurde auch das passive Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre für folgende Wahlen gesenkt
• Gemeinderatswahl
• Landtagswahl
• Nationalratswahl
• Wahlen zum Europäischen Parlament