St. Georgen/Gusen nimmt schutz- und hilfsbedürftige Asylwerber auf
(siehe auch: St. Georgen an der Gusen / Alles über St. Georgen / Kultur / Freizeit)
Weltweit sind unzählige Menschen aufgrund von Kriegen, politischer und religiöser Verfolgung und anderen Gründen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen.
St. Georgen konnte insbesondere in der Zeit der Jugoslawienkriege Erfahrungen mit den Asylwerbern sammeln. Die Integration war sehr positiv und einige der damaligen Asylwerber leben heute noch immer voll integriert mit ihren Familien hier.
Es war und ist uns selbstverständlich, dass wir Menschen in dieser schwierigen Situation Unterkunft, Schutz und Unterstützung geben wollen.
In einigen Häusern und Privatwohnungen sind die AsylwerberInnen untergebracht. Sie werden von der Volkshilfe in Langenstein mitbetreut, da das Büro in St. Georgen, Mauthausnerstr. 20 bereits im Frühling 2018 geschlossen wurde.
Kontakt:
Beata Hölzl, BSc
Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung GmbH
AsylwerberInnenbetreuung
Regionalstelle Perg
Mobil: +43 0676 8734 7326
Email: beata.hoelzl@volkshilfe-ooe.at
Leitung des Arbeitskreises Integration:
Mag.a Andrea Wahl, Tel. 0660 6080294
Spendenkonto des Arbeitskreises Integration:
AT08 3477 7000 0761 0157
(als Zahlungszweck bitte: Spende Arbeitskreis Integration)
Koordination von Sachspenden und Freiwilligen-Arbeit (Nachhilfeunterricht der Kinder, Arztbesuche etc.):
Hildegard Straussberger, Tel. 0699 12175913
ZusammenHelfen in OÖ
Es gibt eine neue Initiative des Landes, mit der alle Engagierten in OÖ besser vernetzt werden sollen. Die Anlaufstelle „ZusammenHelfen in OÖ“ mit Hotline 0732/770993 und der Website zusammenhelfen.ooe.gv.at bietet sämtliche Informationen, Workshop-Angebote, Fragen & Antworten zum Thema Flüchtlingshilfe.
Im Menüpunkt „Ich mache mit“ steht ein speziell für OÖ eingerichtetes Flüchtlingshilfe-Tool zur Verfügung, das es den NGOs und den freiwillig sowie hauptamtlich Engagierten ermöglicht, sich noch besser zu vernetzen, indem dort z. B. Sach- oder Zeitspenden koordiniert werden können, oder auch Wohnraum angeboten werden kann.
Allgemeine Information Flüchtlinge aus der Ukraine
Das Land Oberösterreich bereitet sich seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine intensiv auf die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen gemeinsam mit den Einsatz- und Hilfsorganisationen in enger Abstimmung mit dem Bund vor. Die Solidarität und das Zivilengagement innerhalb der österreichischen Bevölkerung ist hoch und die Bereitschaft der Mithilfe überwältigend.
Mittlerweile wurden bereits private Organisationen gegründet. In St.Georgen setzt sich Herr Peterseil (Staffelberg) intensiv für die Flüchtlinge ein.
+Kontaktieren Sie den Verein „Ukraine needs us now“, um zu erfahren, wie Sie sich engagieren können: Staffelberg 48, 4222 St. Georgen an der Gusen Mail: ukraineneedsusnow(at)gmx.at Tel.: +43 699 10737694, https://www.ukraineneedsusnow.at/
Was ist zu tun, wenn Flüchtlinge aus der Ukraine nach Österreich kommen?
Ausweis für Vertriebene: Vertriebene, die in Österreich bleiben möchten, müssen sich bei den Erfassungsstellen der Polizei registrieren lassen.
Dies ist in Oberösterreich derzeit an folgenden Adressen möglich:
• Polizeiinspektion Linz Hauptbahnhof, Hintereingang -, Bahnhofsplatz 3-6, 4020 Linz
• Postverteilerzentrum Linz, Waldeggstraße 41, 4020 Linz
• Messegelände Wels, Messehalle 9, 4600 Wels
Weitere Erfassungsstellen sind in Planung – aktuelle Informationen erhalten Sie auf www.ooe.gv.at/ukraine Die Registrierung kann nur durch persönliche Anwesenheit in der Erfassungsstelle erfolgen!
Eine Registrierung bei der Nachbarschafts-Hotline vom Land Oberösterreich ist KEINE Antragstellung für den Vertriebenen-Status.
Soweit vorhanden, sollten zur Registrierung folgende Unterlagen mitgenommen werden:
• Reisepass
• Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, andere Personenstands Dokumente
• Sonstige Identitätsdokumente, etwa Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel etc.
Grundversorgung: Im Fall von privater Unterbringung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistungen der individuellen Grundversorgung bei der Caritas bzw. der Volkshilfe (je nach regionale Zuständigkeit) zu stellen.
Sofern keine private Unterbringung erfolgt, wird die Person im Rahmen der Grundversorgung in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht. Diesbezüglich ist es erforderlich, mit der Caritas oder der Volkshilfe (je nach regionaler Zuständigkeit) bzw. direkt mit der Abteilung Soziales beim Amt der Oö. Landesregierung Kontakt aufzunehmen.
Meldepflicht: Vertriebene fallen unter die allgemeine Meldepflicht und müssen ihren Wohnsitz daher innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft (in der Grundversorgungseinrichtung oder beim privaten Quartiergeber) beim jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat melden. Dazu benötigen Sie einen Reisepass oder ein anderes Reisedokument. Die Begründung eines Hauptwohnsitzes ist zudem erforderlich, um Leistungen gemäß dem Oö. Grundversorgungsgesetz 2006 beziehen zu können (§ 1 Abs. 1 Oö. Grundversorgungsgesetz 2006).
Krankenversicherung: Ukrainische Staatsangehörige und weitere Personen, die ab dem 24. Februar 2022 wegen der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine vorübergehend in Österreich aufgenommen werden, sind ab dem Tag der Ankunft im Bundesgebiet bei der ÖGK krankenversichert. Zu beachten ist, dass die erforderliche Anmeldung zur Krankenversicherung nur dann automatisch erfolgt, wenn, die betroffene Person Grundversorgung bezieht.
Bildung: Gemäß den rechtlichen Vorgaben werden Kinder im kindergarten- und schulpflichtigen Alter mit dem Bezug des dauerhaften Wohnsitzes und der Begründung des Hauptwohnsitzes in OÖ formal kindergarten- und schulpflichtig. Die Marktgemeinde St.Georgen an der Gusen informiert die zuständigen Schulen und Kindergärten über kindergarten- und schulpflichtige Kinder mit Hauptwohnsitz in St.Georgen.
Sie möchten eine Unterkunft zur Verfügung stellen?
Alle Personen, welche eine private Unterkunft zur Verfügung stellen möchten haben die Möglichkeit dies mit folgendem Online-Formular zu melden: https://e-gov.ooe.gv.at/fs_so/start.do?generalid=so006meldungWohnmoeglichkeit
Wohin können sich Flüchtlinge aus der Ukraine wenden?
Hotline der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen:
Homepage:www.bbu.gv.at/ukraine
Notquartier-Hotline: +43 1 2676 870 9460.
Diese 24-Stunden-Hotline ist für ukrainische Staatsbürger/innen auf der Flucht und deren Angehörige zur Vermittlung von Notunterkünften und sonstiger dringender Auskünfte. Bei dieser Hotline wird ukrainisch gesprochen.
Sie möchten Sachspenden abgeben?
Für das Notquartier in der Bezirkssporthalle Perg Rotes Kreuz mit Regional-Caritas Ort: altes Bezirksgericht Mauthausen Abgabetermine: werden bekannt gegeben
Allgemeine Spende für die Ukraine: Volkshilfe OÖ: Ort: Volkshilfeshop Schwertberg, Kontakt: 0732/3405 100 bzw. www.volkshilfe-ooe.at/hilfe-ukraine.
Artikel: Es wird höflich gebeten sich vorher zu informieren, welche Artikel benötigt werden.
Wo finden Sie aktuelle Informationen zur Ukraine-Krise?
Info-Homepage Land Oberösterreich: Nachbarschaftshilfe für die Ukraine – Ich benötige Hilfe, Ich möchte Hilfe anbieten, auch in englischer und ukrainischer Sprache: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/ukraine/indesx.html
Weitere wichtige Kontakte und Links:
Caritas Perg , 4320 Perg, Bahnhofstraße 2 (Pfarrhof) FHI
Beratungsstelle/Sozialberatung: Di 13:00-15:00 Uhr
Telefon: +43 676/8776-2376
Volkshilfe Perg: IBB-Perg (Perg u. westliche Gemeinden Donau aufwärts, Caritas östlich von Perg Donau abwärts) , 4320 Perg, Herrenstraße 28 , Telefon: +43 676/8734-7326
Solidaritäts-Hotline des Landes Oberösterreich: Telefon: 0732/7720-16200 , E-Mail: nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz BFA) mit FAQs for Ukrainian citizens: www.bfa.gv.at Bundesministerium für Inneres (kurz: BMI),
FAQs für ukrainische Staatsangehörige, Liste für von Organisationen für Ukraine-Hilfe, Schutz für Ukrainerinnen und Ukrainer: www.bmi.gv.at
Anmeldungen und Ummeldungen eines Wohnsitzes: www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an_abmeldungen_ des_wohnsitzes.html
Arbeitsmarktservice: www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitenin-oesterreich-und-der-eu/ukraine
Österreichische Gesundheitskasse: www.gesundheitskasse.at
Bitte um Beachtung, dass diese Information den aktuellen Stand wiedergibt (17.03.2022), der sich aufgrund der dynamischen Lage aber rasch ändern kann. Wir sind bemüht, Ihnen Neuerungen in Bezug auf die Sachlage rasch zur Kenntnis zu bringen.
Hinweis: Für die von den Vertriebenen-Verordnung erfassten Personen ist es nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen.
