Der OÖ. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Elternteil) zuerkannt, die mit ihrem Kind (ihren Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und das kostenlose Kinderbetreuungs-Angebot (den beitragsfreien Kindergarten) nicht nützen bzw. für jene Kinder, die bei einer Tagesmutter betreut werden.


Antragstellung ab dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis max. zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahres.


Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen.
Die Förderung beträgt pro Kind 700 Euro bzw. für ab 1.1.2016 geborene Kinder 900 Euro
Die Förderung wird einkommensunabhängig ausbezahlt und ist auf EU-Inländer beschränkt.