Ziel dieser Richtlinien ist es, die Vergabe von


1. gemeindeeigenen Wohnungen (Häuser) sowie
2. von Wohnungen (Häuser) für die die Gemeinde ein Vorschlagsrecht hat nach sozialen, objektiven und einheitlichen Kriterien zu gestalten

 

VERGABEKRITERIEN

 


I Objektive Vergabekriterien sind:


1. Zeitpunkt der Anmeldung
2. Familienstand
3. Alter des Wohnungswerbers
4. Personenzahl
5. Einkommen (nur bei Mietwohnungen)
6. Art der Altwohnung
7. Nutzfläche der Altwohnung
8. Qualität der Altwohnung
9. Wohnsitz oder Beschäftigungsort des Bewerbers