SOZIALPREIS DER MARKTGEMEINDE ST. GEORGEN/GUSEN
VERGABERICHTLINIEN
in der Fassung des GR-Beschlusses vom 28.06.2022
1)Die Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen stellt alljährlich einen Sozialpreis in Höhe von bis zu € 800,-- zur Verfügung. Ausgezeichnet werden Sozialprojekte, die ihren Schwerpunkt in der Marktgemeinde haben.
Vergeben wird dieser für dauerhafte, besonders qualitätsvolle und engagierte Aktivitäten bzw. große Beiträge zur Unterstützung von Menschen, die sich (vorübergehend) in besonderen Notlagen befinden oder für sonstige besondere Initiativen zur Förderung des sozialen Zusammenhaltes in unserer Gemeinde.
Es sind grundsätzlich sowohl bereits bestehende Initiativen in Umsetzung als auch neue Projekte, deren Umsetzung im Laufe des Jahres starten, teilnahmeberechtigt.
2)Der / die Preisträgerin wird dem Gemeinderat von einer ehrenamtlichen Jury empfohlen, die sich wie folgt zusammensetzt:
• Bürgermeister/-in oder ein/e von ihm nominierte/r Vertreter/-in
• ein/e Vertreter/-in der stärksten Fraktion, die nicht den / die Bürgermeister/-in stellt
• ein/e Vertreter/-in des Ausschusses für ein soziales Miteinander aller Generationen und Zielgruppen
• mindestens vier Sachverständige, welche ihren Hauptwohnsitz möglichst in der Gemeinde St. Georgen haben sollten
3)Der Vorsitz in der Jury fällt einem Nicht-Gemeindemandatar zu, welcher bei der ersten Zusammenkunft mit einfacher Mehrheit zu bestellen ist. Erklärt sich aus diesem Personenkreis niemand zur Übernahme des Vorsitzes bereit, so übernimmt diesen der / die Bürgermeister/-in oder dessen / deren Vertretung.
4)Die Beschlussfähigkeit der Jury ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der unter Pkt. 2) genannten Personen gegeben. Es entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.
5)Die Jury selbst kann im Bedarfsfall weitere Sachverständige nach eigenem Ermessen beiziehen.
6)Die Entscheidung (Empfehlung) der Jury ist für den Gemeinderat insofern bindend, dass andere als von ihr vorgeschlagene Preisträger/-innen nicht beschlossen werden können. Findet eine Empfehlung der Jury im Gemeinderat keine Mehrheit, so entfällt in diesem Fall die Vergabe des Preises.
7)Jurymitglieder, die persönlich als Preisträger vorgeschlagen sind, sind zur Teilnahme an der Diskussion berechtigt, dürfen aber nicht an der Abstimmung teilnehmen.
8)Die Vergabe eines Preises an mehrere Preisträger ist möglich. Die Obergrenze von € 800,-- darf dabei nicht überschritten werden.
9)Alle Gemeindebewohner und alle Vereine / Institutionen von St. Georgen a. d. Gusen haben die Möglichkeit, schriftlich Preisträger/-innen vorzuschlagen. Diese Anträge sind jährlich bis spätestens 31.10. beim Gemeindeamt einzubringen. Die Jury hat alle eingelangten Anträge zu beraten und kann darüber hinaus auch noch selbst Preisträger vorschlagen. Die Beschlussfassung in der Jury bzw. im Gemeinderat erfolgt tunlichst jeweils vor bzw. bei der letzten Gemeinderatssitzung eines Jahres.
Diese Vergaberichtlinien wurden in der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022 beschlossen.