Nationalratswahl 29. September 2024
Am 29. September wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen zeitgerecht eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ voraussichtlich Mitte/Ende August zustellen. Achten Sie daher besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die elektronische Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strichcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Wahl am 29. September 2024 bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Dadurch können Sie im Wählerverzeichnis schnell und einfach gefunden werden – die Wahlabwicklung wird beschleunigt.
Können Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das personalisierte Service in unserer Wahlinformation.
Folgende Möglichkeiten zur Beantragung stehen Ihnen zur Verfügung:
• persönlich in der Gemeinde schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte inklusive Rücksendekuvert elektronisch im Internet unter www.meinewahlkarte.at (rund um die Uhr)
UNSERE TIPPS:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
- Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden!
- Der letztmögliche Zeitpunkt für mündliche Wahlkartenanträge ist der 27. September 2024, 12:00 Uhr.
- Schriftliche Anträge sind bis 25. September 2024 möglich.
- Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
- Eine persönliche Übergabe Ihrer Wahlkarte an eine andere Person (nicht im gleichen Haushalt wohnhaft) ohne schriftliche Vollmacht ist NICHT ZULÄSSIG.
Die Wahlkarte muss am 29. September 2024, spätestens bis 17:00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden – alternativ ist auch die Abgabe in einem Wahllokal am Wahltag während der Öffnungszeiten möglich.
VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS DIE ARBEIT WESENTLICH!
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung.
Wahlsprengeleinteilung:
Wahlsprengel I:
Wahllokal: Marktgemeindeamt St. Georgen an der Gusen, Marktplatz 12, 4222 St. Georgen an der Gusen
Wahlsprengel II:
Wahllokal: Mittelschule St. Georgen an der Gusen, Mauthausener Straße 44, 4222 St. Georgen an der Gusen
Wahlsprengel III:
Wahllokal: Seniorenheim St. Georgen an der Gusen, Gusentalstraße 35, 4222 St. Georgen an der Gusen
Wahlzeit der Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen:
In jedem Wahllokal von 7:00 bis 15:00 Uhr
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Lehner und Frau Schnelzer gerne unter: 07237/2255-340 oder 07237/2255-302, E-Mail: gemeinde@st-georgen-gusen.at zur Verfügung.
Zur Teilnahme an der Nationalratswahl sind Sie berechtigt, wenn Sie:
• spätestens am 29. September 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;
• am Stichtag (9. Juli 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;
• nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind;
• am Stichtag (9. Juli 2024) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Dies erfolgt bei einem Hauptwohnsitz in Österreich automatisch. Auslandsösterreicher:innen
können jedoch, wenn sie nicht bereits in die Wählerevidenz einer Gemeinde
eingetragen sind, die Eintragung in die Wählerevidenz und in weiterer Folge in das
Wählerverzeichnis bis zum 8. August 2024 beantragen.
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag ihr zuständiges Wahllokal nicht aufsuchen können?
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
• am Wahltag in jedem Wahlkarten-Wahllokal,
• am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“),
• im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort beim
Marktgemeindeamt oder durch Abgabe am Wahltag in jedem Wahllokal
oder bei jeder Bezirkswahlbehörde oder durch Übermittlung per Post, wobei ein Einwurf in einen
Briefkasten der Österreichischen Post AG bis Samstag, 28. September 2024, 9.00 Uhr, möglich ist.
Als Auslandsösterreicher:in benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag ihr zuständiges Wahllokal, in jener Gemeinde in welcher Sie in der Wählerevidenz eingetragen sind, aufsuchen).
Ab wann können Sie Ihre Wahlkarte beantragen?
Seit der Wahlausschreibung können Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder schriftlich bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 25. September 2024) oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an die Antragstellerin/den Antragsteller oder eine bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 27. September 2024, 12:00 Uhr) gestellt werden.
Mündlich (nicht jedoch telefonisch) kann eine Wahlkarte bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 27. September 2024, 12:00 Uhr) beantragt werden.
Wo können Sie Ihre Wahlkarte beantragen?
Bei jener Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Als Auslandsösterreicher:in können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonulat, Konsulat) anfordern.
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
• idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Personalausweis, Führerschein)
Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität, insbesondere:
• Angabe der Passnummer
• Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur („ID-Austria“)
benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
• Wahlkarten können ab 2. September 2024 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.
• Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch
im Ausland) ersucht werden.
Bleiben Sie bis zur Wahl auf dem laufenden und informieren Sie sich über unsere Homepage unter:
https://www.st-georgen-gusen.at
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Lehner und Frau Schnelzer gerne unter: 07237/2255-340 oder 07237/2255-302,
E-Mail: gemeinde@st-georgen-gusen.at zur Verfügung.
Allgemeine Informationen:
https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen/Nationalratswahl_2024/start.aspx
Beantragung der Wahlkarte für die Nationalratswahl:
https://www.meinewahlkarte.at/41120/wahl
Information Fliegende Wahlbehörde
Information_Fliegende_Wahlbehörde.pdf herunterladen (0.3 MB)
Informationen über die Ausstellung der Wahlkarten
Info_Ausstellung_Wahlkarten_V4.pdf herunterladen (0.15 MB)
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte
Informationen_zur_Beantragung_einer_Wahlkarte.pdf herunterladen (0.31 MB)
Informationen betreffend die Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Wählerevidenz
Informationsblatt_Auslandsösterreicher_.pdf herunterladen (0.6 MB)
Bewerberinnen und Bewerber der Bundesparteilisten
Bewerberinnen_und_Bewerber_der_Bundesparteilisten.pdf herunterladen (0.92 MB)
Vorzugsstimmen-Wahlrecht
Vorzugsstimmen-Wahlrecht_.pdf herunterladen (0.57 MB)