Wissenswertes zu Wahlen

Europawahl 9. Juni 2024


Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl 2024 statt. Als Stichtag wurde der 26. März 2024 festgelegt.


Zur Teilnahme an der Europawahl sind Sie berechtigt, wenn Sie

•    spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben;

•     am Stichtag (26. März 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich

Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder

•     Auslandsösterreicher:in sind und spätestens am Wahltag 16 Jahre 

alt werden sowie bis zum 25. April 2024 in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind;

•    Unionsbürger:in mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der 

       Hauptwohnsitz-Gemeinde am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und 

       in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht durch straf- oder zivilgerichtliche 

       Entscheidung verloren haben.


Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag Ihr zuständiges Wahllokal nicht aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

• am Wahltag in jedem Wahllokal,

• im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort beim 

   Marktgemeindeamt oder bis zum Wahltag.

   Als Auslandsösterreicher:in benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte   

   (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in der Europa-

   Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen)

• am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)


Ab wann können Sie Ihre Wahlkarte beantragen?

Ab sofort können Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder schriftlich bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 5. Juni 2024) oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte möglich ist, bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr) gestellt werden. 

Mündlich (nicht jedoch telefonisch) kann eine Wahlkarte bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr) beantragt werden.


Wo können Sie Ihre Wahlkarte beantragen?

Bei jener Gemeinde, in welcher Sie am Stichtag (26. März 2024) Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. 

Im Ausland kann die Ausstellung und Ausfolgung der Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder österreichischen Einheit beantragt werden.

Beantragung Wahlkarte: www.meinewahlkarte.at/41120


Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:

• idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis)


Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

• Angabe der Reisepassnummer

• Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde


Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur „ID-Austria“ benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. 

wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.


Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?

Nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel (ab ca. 17. Mai 2024).


Bleiben Sie bis zur Wahl auf dem laufenden und informieren Sie sich über unsere Homepage unter

https://www.st-georgen-gusen.at.


Bei Fragen stehen Ihnen Frau Lehner und Frau Schnelzer gerne unter 07237/2255-340 oder 07237/2255-302 bzw. E-Mail: gemeinde@st-georgen-gusen.at, zur Verfügung. 




Information über die Ausstellung von Wahlkarten

Information_über_die_Ausstellung_von_Wahlkarten.pdf herunterladen (1.19 MB)

Information zur Beantragung einer Wahlkarte

Information_zur_Beantragung_einer_Wahlkarte.pdf herunterladen (1.6 MB)

Information für Wahlberechtigte, die nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht in ihrem Wahllokal auszuüben

Information_für_Wahlberechtigte_die_nicht_in_der_Lage_sind_ihr_Stimmrecht_in_ihrem_Wahllokal_auszuüben.pdf herunterladen (1.75 MB)

Kundmachung Auflage Wählerverzeichnis mit Anschlagsvermerk

Kundmachung_Auflage_Wählerverzeichnis_mit_Anschlagsvermerk.pdf herunterladen (1.09 MB)

Kundmachung WahlleiterInnen - WahlleiterInnen-Stellvertreter

Kundmachung_WahlleiterInnen_-_WahlleiterInnen-Stellvertreter_22.03.24.pdf herunterladen (0.5 MB)

Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments und das dazugehörige Bundesgesetzblatt

Kundmachung_zur_Ausschreibung_der_Wahl_der_österreichischen_Mitglieder_des_Europäischen_Parlaments_.pdf herunterladen (0.5 MB)

BGBLA_Wahlausschreibung_mit_Anschlagsvermerk.pdf herunterladen (0.68 MB)

Information betreffend die Eintragung von UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz

Information_betreffend_die_Eintragung_von_UnionsbürgerInnen_mit_Hauptwohnsitz_in_Österreich_in_die_Europa-Wählerevidenz.pdf herunterladen (0.18 MB)

Informationen für Auslandsösterreicher:innen und Formular Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europawählerevidenz: 

https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx

Information für nicht österreichische Unionsbürger und Formular Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz:

https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx